Vom 2. bis 7. Februar tagte in Bonn die Landessynode unserer Landeskirche. Zum Ende der Tagung nahm die Landessynode zur aktuellen Debatte um die Migrationspolitik Stellung. Hier die Pressemitteilung:
„Instrumentalisierung von Geflüchteten für Wahlkampfzwecke ist zerstörerisch“
Die „Abweisung von Schutzsuchenden an den deutschen Grenzen, Auslagerung von Asylverfahren, dauerhafte Grenzkontrollen oder die dauerhafte Inhaftierung von Ausreisepflichtigen“ lehnt die Landessynode ebenso ab wie weitere Reformen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, die mit dem Völker-, Europa- und Verfassungsrecht nicht vereinbar sind.
Um eine gelingende Integration zu ermöglichen, sind nach dem Beschluss der Landessynode Voraussetzungen nötig, die in politischen Forderungen infrage gestellt wurden. Die Evangelische Kirche im Rheinland fordert zum Beispiel, das Recht auf Familien- und Geschwisternachzug für Schutzberechtigte einzuhalten. Zudem müsse geflüchteten Menschen der Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Integrationsangeboten erleichtert werden. Dafür müssten Kommunen und freie Träger mit den notwendigen Ressourcen ausgestattet werden. Dazu sei auch Unterstützung der Kommunen durch Bund und Länder nötig.
Die Landessynode dankt in ihrem Beschluss allen Engagierten und „allen Initiativen, die sich für die Stärkung der Demokratie und eine vielfältige Gesellschaft einsetzen und sich gegen einen weiteren Rechtsruck in der politischen Debatte wehren“.
Die Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland ist das oberste Leitungsgremium der mit rund 2,1 Millionen Mitgliedern zweitgrößten Landeskirche in Deutschland. Die Synode hat 191 stimmberechtigte Mitglieder (sowohl Theologinnen und Theologen als auch Nichttheologinnen und -theologen) aus den 37 Kirchenkreisen in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen und im Saarland.
Weitere Beschlüsse und Ereignisse auf der Landessynode finden Sie hier.